Betriebliche Altersvorsorge
Um sich auch nach Ihrem Arbeitsleben einen gewissen Lebensstandard leisten zu können, sollten Sie eine betriebliche
Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen beantragen, denn die gesetzliche Rentenversicherung genügt in den meisten Fällen nicht.
Die betriebliche Altersvorsorge wird einem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses zugesagt.
Arbeitnehmer haben das Recht auf Umwandlung von Bruttolohn (Entgeltumwandlung) in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, dabei wird ein Teil
des Gehaltes (bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze) in Beiträge umgewandelt.
Arbeitnehmerfreundliche Umgestalltung
Die betriebliche Vorsorge wurde 2002 arbeitnehmerfreundlicher gestalltet und lebte dadurch wieder auf. Den Arbeitnehmern wurde das Recht eingeräumt Beitragszahlungen in die Betriebsrente von ihrem Bruttogehalt abzuführen.
Ein Wechsel des Betriebs hatte jetzt auch keine Auswirkungen mehr auf die bereits eingezahlten Beträge.
Seither stieg die Zahl der Versicherten in Deutschland auf 30%.
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine gute Alternative zu der gesetzlichen Altersvorsorge. Sie ist durchaus erstrebenswert, da der Arbeitnehmer in seinen Beitragszahlungen vom
Arbeitnehmer bezuschußt werden kann. Die Beiträge des Arbeitnehmers setzen sich aus einem Teil seines Bruttoeinkommens zusammen.
Von Vorteil ist, dass dieser Teil des Bruttogehalts steuerfrei ist da die Betriebsrente vom Staat gefördert wird.
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