Pflegerente
Nicht nur ältere Menschen werden durch eine Krankheit oder einen Unfall zum Pflegefall, auch Jüngere können zum
Pflegefall werden. Entstehende Kosten werden durch eine gesetzliche Altersvorsorge nur teilweise abgedeckt.
Sie können eine monatliche Pflegerrente zur Ergänzung der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
vereinbaren, aber auch eine einmalige Kapitalauszahlung verlangen.
Ist der Versicherte durch die Folgen eines Unfalls so stark körperlich oder geistig beeinträchtigt das er den Alltag nicht mehr
ohne fremde Hilfe bestehen kann, so tritt die Pflegerente in Kraft.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegebedürftigkeit und der Kosten die dafür aufgebracht werden müssen.
Jedoch wird dabei ein bestimmter Höchssatz nicht überschritten. Der Pflegesatz wird den Renten jedes Jahr angepaß und sogar erhöt,
wenn die Kosten für die Pflege den Betrag der Pflegerente übersteigen.
Befindet sich der Versicherte zur Beandlung in einer öffentlichen Einrichtung, z.B. einer Klinik, Rehabilitation oder einer Behindertenwerkstatt,
so werden von der Versicherung aus die Zahlungen für die Pflegerente eingestellt.
Sobald der Versicherte aber diese Einrichtung verläßt oder durch das Ruhen der Zahlungen in seiner weiteren Versorgung gefährdet ist,
kann die Pflegerente wieder fortgesetzt werden.
Das Pflegegeld kann auf Wunsch des Versicherten in eine Pflegekraft für zu Hause oder in eine Heimpflege umgewandelt werden.
zurück zur Übersicht Altersvorsorge
|