Private Altersvorsorge
Eine private Altersvorsorge ist heutzutage unerlässlich, um den gewohnten Lebensstandard im Alter beizubehalten.
Die private Altersvorsorge dient als Versorgungslücke, die bei einem Wegfall des Arbeitseinkommens und der nicht
ausreichenden Versorgung durch die gesetzliche und betriebliche Altersversorgung entstehen.
Eine private Altersvorsorge sichert Sie auch im Falle einer Pflegebedürftigkeit ab und Ihre Hinterbliebenen sind im Falle eines Falles abgesichert.
Sofort-Rente
Wandeln Sie Ihr Kapital in eine lebenslange Rente um.
Bei der Sofort-Rente zahlen Sie einen einmaligen Betrag und erhalten lebenslang eine monatlich private Rente,
die sofort beginnen kann.
Zukunftsrente
Sie bestimmen ab wann Ihre Rente gezahlt werden soll oder Sie lassen sich den Betrag einfach auf einmal auszahlen.
Mit der Wahl einer Garantiezeit wird der Betrag bei einem Todesfall auch an Angehörige weitergezahlt.
Starthilfe
Lassen Sie sich bei großen und kleinen Ausgaben doch einfach einen Teilbetrag vor Ablauf der Versicherung auszahlen und
betreiben Sie mit einer Ausbildungsversicherung für Ihr Enkelkind eine sichere Vorsorge für Schule, Ausbildung oder Studium.
Unfallrente
Sichern Sie sich ab und sorgen Sie vor, damit Sie im Falle eines Unfalls nicht in eine finanzielle Katastrophe stürzen.
Weitere Leistungen wie Sofortleistungen, finanzielle Hilfeleistungen für den Umbau der Wohnung o.ä., Bergungskosten,
kosmetische Operationen und andere Risiken sind darüber hinaus mitversichert.
Eine gesetzliche Krankenversicherung würde nur einen Teil der Kosten decken.
Pflegerente
Nicht nur ältere Menschen werden durch eine Krankheit oder einen Unfall zum Pflegefall, auch Jüngere können zum
Pflegefall werden. Entstehende Kosten werden durch eine gesetzliche Pflegeversicherung nur teilweise abgedeckt.
Sie können eine monatliche Pflegerrente zur Ergänzung der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
vereinbaren, aber auch eine einmalige Kapitalauszahlung verlangen.
Bestattungsvorsorge
Bestattung bedeutet Eigenfinanzierung, da das gesetzliche Sterbegeld ersatzlos gestrichen wurde.
Ein Antrag auf Bestattungsvorsorge ist ohne Gesundheitstest möglich und kann bis zum Alter von 85 Jahren abgeschlossen
werden.
Sterbegeld
Auch das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkasse wurde gestrichen. Deshalb sollten Sie Ihre Angehörigen im Trauerfall
finanziell absichern. Sie können das Sterbegeld mit einer Versicherungssumme bis zu 10.000€ abschließen.
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