Private Krankenversicherung (PKV)
 

Altersvorsorge

Renteneintrittsalter


Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt vom Renteneintrittsalter, der Zahl Ihrer Beitragsjahre und dem Einkommen ab.
Bei Frauen liegt das Renteneintrittsalter bei 60 Jahren und bei Männern bei 65 Jahren. Wer vorzeitig in Rente gehen will, kann seine gesetzliche Rente auch früher beantragen, muss dabei aber mit finanzielen Einbußen rechnen. Dabei werden pro Monat 0,3% des Rentenentgelts abgezogen. Nur wer bis zu seinem vollendeten 65. Lebensjahr berufstätig ist und mindestens fünf Jahre in die gestzliche Altersvorsorge einbezahlt hat, erhält die volle Rente.

Eine Ausnahme gibt es für Arbeitnehmer, die mindestens 35 Jahre lang Beiträge einbezahlt haben und vor 1936 geboren sind. Sie bekommen auch wenn Sie vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen die volle Rente ausbezahlt.
Eine weitere Ausnahme gilt für Frauen die nicht nach 1952 geboren sind, seit mindestens 15 Jahren Beiträge zahlen und seit Ihrem 41. Geburtstag mehr als 10 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben.
In Zukunft wird es wohl immer seltener solche Ausnahmen geben, da die gesetzliche Rentenversicherung immer schwieriger zu finanzieren ist. In den nächsten Jahren muß mit einer weiteren Anhebung des Renteneintrittsalters gerechnet werden.





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