Private Krankenversicherung (PKV)
 

Altersvorsorge

Unfallrente


Eine Unfallversicherung ist so ziehmlich die wichtigste aller Privaten Versicherungen.
Unfälle können sich überall ereignen. Die meisten Unfälle passieren sowieso im privaten Bereich, sei es beim Sport, im Straßenverkehr, zu Hause und vielleicht sogar im Urlaub.
Und dort greift nur die private Unfallversicherung. Sichern Sie sich ab und sorgen Sie vor, damit Sie im Falle eines Unfalls nicht in eine finanzielle Katastrophe stürzen. Weitere Leistungen wie Sofortleistungen, finanzielle Hilfeleistungen für den Umbau der Wohnung o.ä., Bergungskosten, kosmetische Operationen und andere Risiken sind darüber hinaus mitversichert.
Eine gesetzliche Krankenversicherung würde nur einen Teil der Kosten decken.


Invaliditätsleistung:


Wird man durch einen Unfall so stark körperlich beeinträchtigt, dass man seinen Alltag und das Arbeitsleben nicht mehr vortsetzen kann, so wird eine im Vorraus festgelegte Versicherungssumme ausgezahlt. Diese richtet sich auch nach dem Grad der Invalidität.


Krankenhaustagegeld:


Jeden Tag an dem der Versicherte durch einen Unfall bedingt im Krankenhaus behandelt werden muß wird von der Versicherung unterstützt.


Übergangsleistung:


Damit ist die Zeit zwischen einem Unfall bis zu der Feststellung ob eine Invalidität vorliegt gemeint. Diese Zeit wird von einer privaten Unfallversicherung in Höhe der vereinbarten Zahlungen überbrückt.


Kosmetische Operationen:


Durch Unfälle kann es zu derartigen Enstellungen kommen, dass eine kosmetische Operation oft nicht zu vermeiden ist. In einem solchen Fall übernimmt die Unfallversicherung je nach Vereinbarung einen Teil der Kosten. In der Regel gibt es Klauseln, die festlegen in welchem Zeitraum nach einem Unfall der kosmetische Eingriff erfolgt.


Genesungsgeld:


Genesungsgeld kann nur gezahlt werden, wenn man mit der Versicherung ein Krankenhaustagegeld vereinbart hat. Denn das Genesungsgeld wird für genau so viele Tage gezahlt in denen der Versicherte sich in der Behandlung in einem Krankenhaus befand bzw. Krankentagegeld bezog.
Das Genesungsgeld wird prozentual zum Krankenhaustagegeld berechnet und je nach Dauer abgestuft.
Es wird jedoch maximal 100 Tage entrichtet.


Unfallrente:


Die Unfallrente wird seit neustem als eigenständige Leistung von den Versicherungen angeboten. Beginn der Zahlungen der Unfallrente ist für gewöhnlich nach dem die ärtztliche Behandlung abgeschloßen oder spätestens zu Beginn des zweiten Jahres nach dem sich der Unfall ereignete.
Eine große Anzahl von Versicherungen zählen die sogenannte Zusatz-Unfallrente zu Ihren Leistungen. Diese gilt ab dem Zeitpunkts eines Unfalls der einen Invaliditätsgrad von 50% zur Folge hat auf Lebenszeit des Versicherten. Sollte sich der Invaliditätsgrad von 50% verringern, so wird die Zusatz-Unfallversicherung eingestellt.
Alle Zahlungen die Unfallrente betreffend, sind laut Gesetzgeber auf einen bestimmten Tag des Monats festgelegt.


Todesfallleistung:


Als Unfalltod gilt, wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres indem sich der Unfall ereignete an den Folgen stirbt.
Die Versicherungssumme wird an dem im Versicherungsvertrag namentlich genannten Bezugsberechtigten ausgehändigt. Sollte der Bezugsberechtigte bereits verstorben sein, so wird die Versicherungssumme an die im Testament genannten Erben ausgezahlt.




Vor allem als Selbstständiger sollten Sie sich unbedingt mit einer privaten Unfallversicherung absichern. Denn im Gegensatz zum Arbeitnehmer, haben Sie als Selbstständiger keine gesetzliche Unfallversicherung.






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