Private Krankenversicherung (PKV)
 

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Berufsgruppen


Es können und sollten sich alle Berufsgruppen versichern.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört für alle Berufstätige insbesondere aber für Selbständige zu den wichtigsten Versicherungsprodukten.

Die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung richten sich in Ihrer Höhe je nach Berufsgruppe.
Man unterscheidet zum Beispiel unter Menschen mit körperlicher Tätigkeit und Menschen mit schwerer körperlicher Tätigkeit. Zu den Menschen mit körperlicher Tätigkeit gehören zum Beispiel Elektriker, Flaschner und Schreiner. Zu den Menschen mit schwerer körperlicher Tätigkeit gehören zum Beispiel Bäcker, Maurer oder Dachdecker.
Diese Berufsgruppen zahlen etwas höhere Beiträge als Menschen, die in Ihrem Beruf nur sehr geringen oder keinen körperlichen Belastung ausgesetzt sind.
Desweiteren unterscheidet man noch unter den Berufsgruppen Beamte, Handwerker, Berufseinsteiger und Selbstständige.

Beamte


Beamte haben eine hohe gesetzliche Vorsorge. Ihre zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung kann daher in der Laufzeit gekürtzt werden.

Handwerker


Handwerker sind ebenfalls gesetzlich versichert. Wenn Sie selbstständig sind, bereits 18 Jahre in Ihrem Beruf sind und seither die Pflichtbeiträge gezahlt haben, dann können Sie sich von der gesetzlichen Berufsunfähigkeit befreien lassen.

Berufseinsteiger


Pflichtversicherte Berufseinsteiger haben in den ersten 5 Jahren nur in Ausnahmefällen Anspruch auf eine BU.

Selbstständige


Selbstständige haben seit dem Haushaltsbegleitgesetz 1984 keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche BU. Für diese Berufsgruppe ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung unerläßlich.



Trotz Ihrer Bedeutung für eine umfassende finanzielle Absicherung wird die Berufsunfähigkeits-absicherung immer noch stark vernachlässigt.






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