Definition der Berufsunfähigkeit
Wann eine Berufsunfähigkeit vorliegt, ist nicht einheitlich geregelt. Da im Leistungsfall oft Unstimmigkeiten zwischen Versicherer
und Versicherten auftreten können, ist es wichtig die Bedingungen für einen Versicherungsvertrag klar zu regeln.
Die häufigste Definition lautet dabei:
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn und solange die versicherte Person infolge von
Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich
nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande
ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben,
die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung (und/oder aufgrund ihrer
Kenntnisse und Fähigkeiten) ausgeübt werden kann und ihrer
bisherigen Lebensstellung entspricht.
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