Private Krankenversicherung (PKV)
 

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Definition der Berufsunfähigkeit


Wann eine Berufsunfähigkeit vorliegt, ist nicht einheitlich geregelt. Da im Leistungsfall oft Unstimmigkeiten zwischen Versicherer und Versicherten auftreten können, ist es wichtig die Bedingungen für einen Versicherungsvertrag klar zu regeln.

Die häufigste Definition lautet dabei:
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn und solange die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung (und/oder aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten) ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.




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