Die Leistungen der PKV im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung
Ärztliche Behandlungen
Private Krankenversicherung:
- Freie Wahl des Arztes oder Zahnarztes, auch unter den rein privat praktizierenden
Ärzten.
- Der Chefarzt im Krankenhaus steht Ihnen – auch für
die ambulante Behandlung – zur Verfügung.
- Aufsuchen eines Facharztes ohne Überweisung
- Erhalt der Arzt-/Zahnarztrechnung, bemessen an den Sätzen der
Gebührenordnung (kann bei der PKV zum Vergleich angefordert werden)
- Grundsätzlich besteht die Möglichkeit Rechnungen auch
zunächst unbezahlt zur Erstattung einzureichen.
gesetzliche Krankenversicherung:
- Keine freie Arztwahl - Behandlung nur durch Vertrags(zahn)ärzte
- Art der Leistung kann nur wenig mitbestimmt werden
- Sofern Sie freiwillig versichert sind, können Sie auch als Privatpatient
zum Arzt gehen, sie müssen dabei aber mit einer finanziellen Selbstbeteiligung rechnen.
Diese Möglichkeit besteht nicht für Pflichtversicherte.
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