Beitragshöhe individuell anpassbar
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge abhängig vom Einkommen berechnet (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
Je nach Krankenkasse können die Beiträge bei ca. 11,5 % bis 14,5 % (zzgl. 1,7 % Pflegeversicherung) liegen. Nicht selbst versicherungspflichtige
Familienangehörige werden meist gebührenfrei mit versichert.
Die Höhe des Beitrages hat keinen Bezug zum Leistungsumfang.
Die Beitragshöhe bei der privaten Krankenversicherung ist individuell verschieden, den Bedürfnissen des Versicherten angepasst
und wird nach dem Äquivalenzprinzip (Individual- versicherungsprinzip) erhoben.
Äquivalenzprinzip bedeutet, dass in der PKV der Gesundheitszustand, das Alter zu Beginn der Versicherung sowie das Geschlecht und der Umfang des gewählten Versicherungsschutzes
maßgeblich entscheidend für die Höhe des Beitrages ist.
Der Versicherungsnehmer zahlt eine Grundversicherung und über diese hinaus können einzelne Teilrisiken versichert werden.
Der Versicherungsnehmer entscheidet selbst durch die Wahl des passenden Tarifes über den Leistungsumfang.
Durch eine Selbstbeteiligung kann man den Beitrag auch senken.
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden bei der privaten Krankenversicherung keine Familienangehörige kostenfrei mitversichert. Für jeden Familienangehörigen
muss eine eigene Versicherung abgeschlossen werden. Auch anders bei der PKV ist, dass die Tarife jeweils unterschiedlich kalkuliert werden. Arbeitnehmer zahlen nur die Hälfte der Beiträge, denn wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung
übernimmt der Arbeitgeber einen Teil des Beitrages.
Grundsätzlich gilt, je früher jemand zur PKV wechselt, desto günstiger ist der Beitrag.
Je umfassender der gewählte Versicherungsschutz, desto höher ist auch der Beitrag. Wenn Sie wissen wollen wie der
Beitrag bei der PKV kalkuliert wird, können Sie hier ein Berechnungsbeispiel anfordern.
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