Die Leistungen der PKV im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung
Früherkennung
Private Krankenversicherung:
- Sie können sich einer Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten
in dem Rahmen unterziehen, wie sie von den gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt wird. (gilt auch für Kinder)
- gezielte Vorsorgeuntersuchungen, und zwar ohne konkrete Diagnosen und Altersbeschränkungen
gesetzliche Krankenversicherung:
- Kinder haben Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.
- Ab dem 35. Lebensjahr haben Sie jedes zweite Jahr Anspruch auf eine ärztlich gesundheitliche Untersuchung
zur Früherkennung von Krankheiten, insbesondere Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Zuckerkrankheit.
- jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung: Frauen vom Beginn des 20., Männer vom Beginn des 45. Lebensjahres
- halbjährliche zahnärztliche Untersuchung bei Jugendlichen von 6- bis 18 Jahren (Individualprophylaxe).
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