Private Krankenversicherung (PKV)
 

Private Krankenversicherung (PKV), private Krankenkassen

Die Leistungen der PKV im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung

Früherkennung


Private Krankenversicherung:

  • Sie können sich einer Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten in dem Rahmen unterziehen, wie sie von den gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt wird. (gilt auch für Kinder)
  • gezielte Vorsorgeuntersuchungen, und zwar ohne konkrete Diagnosen und Altersbeschränkungen


gesetzliche Krankenversicherung:

  • Kinder haben Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.
  • Ab dem 35. Lebensjahr haben Sie jedes zweite Jahr Anspruch auf eine ärztlich gesundheitliche Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, insbesondere Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Zuckerkrankheit.
  • jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung: Frauen vom Beginn des 20., Männer vom Beginn des 45. Lebensjahres
  • halbjährliche zahnärztliche Untersuchung bei Jugendlichen von 6- bis 18 Jahren (Individualprophylaxe).






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