Kostenerstattungsprinzip
Anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse, wo nach dem Prinzip der Sachleistung abgerechnet wird, wird in der
privaten Krankenversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet.
Nach abgeschlossener Behandlung stellt der Arzt dem Privatpatienten eine Rechnung. Der Versicherte tritt hinsichtlich
der entstandenen Aufwendungen in Vorleistung und legt seiner Versicherung die Rechnung seines Arztes zur Kostenerstattung vor.
Der Versicherungsnehmer hat somit seine Kosten immer im Blick.
Durch die gegebene Zahlungsfrist, die der Arzt dem Patienten gewährt, hat der Versicherungsnehmer außerdem
die Möglichkeit, die Summe meist vor Ablauf der Zahlungsfrist von der Privaten Krankenkasse erstattet zu bekommen, um damit die Rechnung des Arztes zu bezahlen.
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