Die Leistungen der PKV im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung
Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
Private Krankenversicherung:
gesetzliche Krankenversicherung:
- Nur soweit bei Betreuung eines erkrankten Kindes keine Leistungen durch den Arbeitgeber
gewährt werden, besteht pro Kind und Jahr ein Anspruch auf Krankengeld von längstens
10 Arbeitstagen (Alleinstehende: 20 Arbeitstage).
Familien mit mehr als zwei Kindern bekommen nicht mehr als 25 Arbeitstage und Alleinerziehende 50 Arbeitstage
Das Kinder-Krankengeld wird bis zum 13. Lebensjahr des Kindes gezahlt, wenn eine Behinderung und eine
ständige Pflegebedürftigkeit vorliegt und wenn gewährleistet ist, dass sich kein anderer
Familienangehöriger um das Kind kümmern kann.
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