Private Krankenversicherung (PKV)
 

Private Krankenversicherung (PKV), private Krankenkassen

Die Leistungen der PKV im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung

Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes




Private Krankenversicherung:

  • Keine Leistung.


gesetzliche Krankenversicherung:

  • Nur soweit bei Betreuung eines erkrankten Kindes keine Leistungen durch den Arbeitgeber gewährt werden, besteht pro Kind und Jahr ein Anspruch auf Krankengeld von längstens 10 Arbeitstagen (Alleinstehende: 20 Arbeitstage). Familien mit mehr als zwei Kindern bekommen nicht mehr als 25 Arbeitstage und Alleinerziehende 50 Arbeitstage
    Das Kinder-Krankengeld wird bis zum 13. Lebensjahr des Kindes gezahlt, wenn eine Behinderung und eine ständige Pflegebedürftigkeit vorliegt und wenn gewährleistet ist, dass sich kein anderer Familienangehöriger um das Kind kümmern kann.






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