Die Leistungen der PKV im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung
Krankentransport
Private Krankenversicherung:
- Erstattung der Fahrtkosten im Krankenwagen und im Notfall-Rettungsdienst im tariflich vereinbarten Rahmen
gesetzliche Krankenversicherung:
- Erstattung der Fahrtkosten wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse
notwendig werden.
- Bei der ambulanten Behandlung werden entsprechende Fahrtkosten nur im Rahmen der
Härtefallregelungen berücksichtigt.
- Selbstbeteiligung von 10 Prozent an den Fahrtkosten, jedoch mindestens fünf Euro
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