Die Leistungen der PKV im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung
Kuren
Private Krankenversicherung:
- Angebot von Kurkostentarifen
- Voraussetzung: Krankheitskosten- oder Krankenhauszusatzversicherung beim gleichen Versicherer
- Die Entscheidung, ob eine Kur angetreten wird oder nicht, liegt bei Ihnen und Ihrem Arzt.
gesetzliche Krankenversicherung:
- Bewilligung einer ambulanten oder stationären Vorsorgekur
- ambulante Kuren (Dauer bis zu 3 Wochen): Zuschuss durch die Kasse für Verpflegung und Unterbringung
bis zu 8 Euro täglich
- stationäre Einrichtung: Kasse trägt die Kosten bis auf Zuzahlung von 9 Euro täglich
- Genehmigung einer Kur aller 3 Jahre
- Prüfung der Notwendigkeit einer Kur durch den Medizinischen Dienst der Kassen
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