Private Krankenversicherung (PKV)
 

Rechtsschutzversicherung

Leistungen


Die Rechtsschutz-Versicherung kommt für Prozesskosten auf und zwar in dem Rahmen, wie sie in der Police festgelegt wurden. Hierbei ist es unerheblich, ob Sie einen Rechtsstreit anstrengen oder sich einer Anklage erwehren müssen.
Übernommen werden z.B.:

  • Vorschüsse und Gebühren für einen Rechtsanwalt
  • Gerichtskosten
  • Notwendige Gutachten
  • Anwalt oder Interessenvertreter in steuerrechtlichen Dingen
  • Reisekosten bei Erscheinungspflicht vor ausländischen Gerichten
  • Korrespondenzanwalt bei Gerichtskosten, die mehr als 100 km vom Wohnort entfernt sind
  • Strafkaution im Ausland (als Darlehen)
  • Kosten, die der Prozessgegner erhält



NICHT übernommen werden die Folgen des Urteils, also Schadensersatz oder Bußgeld!




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