Risikoausschlüsse
Ebenso, wie Sie sich über die versicherten Ereignisse informieren, müssen Sie sich auch über
die Risikoausschlüsse ihrer Rechtsschutz-Versicherung kundig machen.
Beispielsweise gilt der Versicherungsschutz nicht bei Rechtsstreitigkeiten, die mit Streik, Erbschaft, etc. im Zusammenhang stehen,
Bauvorhaben, Scheidung, Familienstreitigkeiten, Verkehsrunfällen oder bei vorsätzlichem rechtswidrigen Handeln.
Da eine Rechschutzversicherung nur für Vorgänge aus dem privaten Bereich und aus unselbstständigen Tätigkeiten übernimmt,
sollte man sich als Selbsttsändiger mit seiner Versicherung in Verbindung setzen und für diesen Bereich eine eigene rechtsschutz-Versicherung
abschlßen.
Eine Rechtsschutz-Versicherung ist nicht gültig, wenn Sie sich bereits in einem Rechtsstreit befinden und erst dann eine Versicherung abschließ wollen.
Normalerweise muß die Rechtsschutz-Versicherung drei Monate laufen, damit die in einem Rechtsstreit entstandenen Gebühren von ihr übernommen werden können.
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