Wartezeit
Des Weiteren ist es wichtig zu wissen, dass es nach Abschluss einer Rechtsschutz-Versicherung einer Frist von drei Monaten bedarf, ehe die Versicherung in einem Rechtsstreit die Leistungen übernimmt.
Für Rechtsstreitigkeiten, die bereits vor Versicherungsabschluss bestanden besteht KEIN Versicherungsschutz.
Ausgenommen von der Wartezeit:
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