Bergungskosten
Die Unfall-Versicherung übernimmt die verschiedenen Leistungen bis zu einen mit der Versicherung vertraglich geregelten Höchstbetrag.
Zu diesen Leistungen gehören in der Regel:
- Bergung und Transport
- Kosten die während des Transports zu einem Krankenhaus entstehen
- Rückfahrt des Verletzten zum Heimatort
- Überführung im Todesfall
Die Bergung und Suche eines Verletzten nach einem Unfall wird in der Regel von staatlichen Organisationen wie der Bergwacht oder dem
Seenotrettungsdienst übernommen.
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