Private Krankenversicherung (PKV)
 

Unfallversicherung

Genesungsgeld


Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus erhalten Sie ein Genesungsgeld für die selbe Anzahl an Kalendertagen wie Ihr Krankenhausaufenthalt, maximal allerdings für 100 Tage.

Ist man wegen des selben Unfalls öfters in stationärer Behandlung wird dies als ein gesamter Aufenthalt gezählt. Die Höhe des Genesungsgeldes richtet sich nach der Höhe des Krankenhaustagegeldes und wird je nach Dauer prozentual abgestuft.
Die Abstufung kann z.B so erfolgen, dass vom ersten bis zehnten Tag 100%, vom elften bis zwanzigsten Tag 50% und vom einundzwanzigsten bis hundertsten Tag 25% des Krankenhaustagegelds gezahlt werden.
Die Abstufung sowie die Dauer der Zahlungen ist bei den Versicherungsanbietern unterschiedlich.

Die Leistung Genesungsgeld wird meist zusammen mit dem Krankenhaustagegeld angeboten.




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