Private Krankenversicherung (PKV)
 

Unfallversicherung

Invaliditätsgrad


Der Invaliditätsgrad bestimmt sich anhand einer Tabelle in der die einzelnen Werte für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit bestimmter Sinnesorgane, Gliedmaße und Körperteile festgelegt sind:

    • Daumen 20%
    • Augen 50%
    • Arm 70%
    • Bein 70%
    • Zehe 2%

Die Invaliditätsgrade addieren sich, sofern mehrere Organe, Glieder oder Körperteile betroffen sind. Jedoch übersteigen sie nie 100 Prozent.
Die oben aufgelisteten Werte sagen aus, das das jeweilige Organ zu 100% bewegungsunfähig ist. Kann man seinen Arm noch eingeschränkt bewegen wird der Invaliditätsgrad neu berechnet:

Invalidiätsgrad  X  Prozentsatz der Bewegungseinschränkung  :  100  =   Invalidität


Bei der Unfall-Versicherung wird je nach Invaliditätsgrad die entsprechende Summe ausgezahlt.






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