Invaliditätsgrad
Der Invaliditätsgrad bestimmt sich anhand einer Tabelle in der die einzelnen Werte für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit
bestimmter Sinnesorgane, Gliedmaße und Körperteile festgelegt sind:
- Daumen 20%
- Augen 50%
- Arm 70%
- Bein 70%
- Zehe 2%
Die Invaliditätsgrade addieren sich, sofern mehrere Organe, Glieder oder Körperteile betroffen sind. Jedoch übersteigen sie
nie 100 Prozent.
Die oben aufgelisteten Werte sagen aus, das das jeweilige Organ zu 100% bewegungsunfähig ist. Kann man seinen Arm noch
eingeschränkt bewegen wird der Invaliditätsgrad neu berechnet:
Invalidiätsgrad X Prozentsatz der Bewegungseinschränkung : 100 =
Invalidität
Bei der Unfall-Versicherung wird je nach Invaliditätsgrad die entsprechende Summe ausgezahlt.
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