Kosmetische Operation
Für notwendige kosmetische Operationen nach einem Unfall kann ein Zuschuss vereinbart werden.
Kosmetische Operationen sind meistens beitragsfrei mitversichert, jedoch kann der Versicherte eine beitragspflichtige
Erhöhumg beantragen.
Die private Unfall-Versicherung übernimmt auch, falls dies in dem Versicherungsvertrag geregelt wurde,
die Kosten die nach einer kosmetischen Operation auf den Versicherten zukommen.
Verbanstoffe, Medikamente, Arztkosten für Nachuntersuchungen, zählen z.B. zu diesen Kosten.
Der kosmetische Eingriff sowie die Behandlung danach muß innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall durchgeführt und beendet
werden, damit die Versicherung die Kosten übernimmt.
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