Krankenhaustagegeld
Bei stationärer Behandlung wird Ihnen durch die private Unfall-Versicherung ein Krankenhaustagegeld in abgeschlossener Höhe für maximal
2 Jahre bezahlt. Dies kann aber auch bereits über Ihre Krankenversicherung abgedeckt sein.
Das Krankenhaustagegeld kann für Besuchsfahrten für Familienangehörige, Verdienstausfall, Hilfskräfte im Haushalt,
Telefonate, ein Frenseher auf dem Zimmer und Zeitschriften geltend gemacht werden.
Zudem beinhaltet es auch das sogenannte roaming-in, was bedeutet das ein Elternteil sein bis zu 9 Jahre altes Kind betreuen darf.
Die Mutter oder der Vater bekommt durch das Krankenhaustagegeld Verpflegung und Logie ersetzt.
Liegt ein Krankenhausaufenthalt vor, so sollte dieser innerhalb von 10 Tagen der Versicherung gemeldet werden.
Zur Erstattung der dadurch entstandenen Kosten muß eine Bescheinigung des Krankenhauses bei der Versicherung eingereicht werden.
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