Kurkostenbeihilfe
Sollte nach einem Unfall eine Kur von Notwendigkeit sein, wird diese von der privaten Unfall-Versicherung unterstützt.
Diese Unterstützung wird meistens als Tagegeld ausbezahlt und deckt somit die Kosten die durch ärztliche Behandlungen, Anwendungen,
Medikamente und sonstige in Anspruch genommene Leistungen eines Kuraufenthalts entstanden sind.
Einige private Versicherer machen jedoch eine Ausnahme, falls es sich um eine ambulante Behandlung handelt und diese
unter die Kurortklausel fällt.
Demnach werden Versicherten, deren Wohnsitz nicht in einem Kurort ist, die Kosten einer ambulanten ärztlichen Behandlung nicht
erstattet, es sei denn die ambulante Behandlung ist aufgrund eines sich verschlechternden Gesundheitszustandes während des Kuraufenthalts
unumgänglich.
Diese Klausel wurde erhoben, um eine Abgrenzung zwischen den notwendigen ambulanten und den Behandlungen einer Kur zu machen.
Da sich die Kurkostenbeihilfe nur auf die Kosten einer Kurbehandlung bezieht, sollte so ein Mißbrauch der Beihlife umgangen werden.
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